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   BVerwG, 25.02.1955 - IV C 020.54   

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BVerwG, 25.02.1955 - IV C 020.54 (https://dejure.org/1955,1105)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1955 - IV C 020.54 (https://dejure.org/1955,1105)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1955 - IV C 020.54 (https://dejure.org/1955,1105)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 921
  • DVBl 1955, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1955 - IV C 020.54
    Das hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - allgemein ausgesprochen.
  • BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1955 - IV C 020.54
    Der erkennende Senat, der für Notaufnahmesachen in seinen Urteilen vom 27. August und5. November 1954 - BVerwG IV C 028.54 und BVerwG IV C 027.54 - sich bereits ähnlich geäußert hatte, tritt dem bei.
  • BVerwG, 27.08.1954 - IV C 028.54
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1955 - IV C 020.54
    Der erkennende Senat, der für Notaufnahmesachen in seinen Urteilen vom 27. August und5. November 1954 - BVerwG IV C 028.54 und BVerwG IV C 027.54 - sich bereits ähnlich geäußert hatte, tritt dem bei.
  • BVerwG, 27.10.1955 - IV C 26.55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat folgt im übrigen damit, daß er im vorliegenden Fall eine Internierung im Sinne von § 1 Abs. 2 HKG für gegeben erachtet, den gleichen grundsätzlichen Erwägungen, von denen er sich bereits in seinen Urteilen vom 19. November 1954 (IV C 036.54) und vom 25. Februar 1955 (IV C 020.54) hat leiten lassen.
  • BVerwG, 22.06.1962 - V C 8.61

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht vergleicht der Kläger seine Lage mit demim Urteil vom 25. Februar 1955 - BVerwG IV C 020.54 - (NJW 1955 S. 921) behandelten Fall eines deutschen Soldaten, der sich in Feindesland verborgen halten mußte, um einer todbringenden Gefangennahme zu entgehen.
  • BVerwG, 24.01.1962 - V C 27.60

    Rechtsmittel

    Ebenso geht der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1955 - BVerwG IV C 020.54 - (NJW 1955 S. 921) fehl.
  • BVerwG, 27.01.1960 - V C 27.58

    Rechtsmittel

    Er wurde als Heimkehrer anerkannt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beklagte hierzu durch Urteil vom 25. Februar 1955 - BVerwG IV C 020.54 - (NJW 1955 S. 922) verpflichtet hatte.
  • BVerwG, 27.08.1958 - V C 491.56

    Rechtsmittel

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Februar 1955 - BVerwG IV C 020.54 (NJW 1955 S. 921) - entgegen.
  • BVerwG, 05.02.1960 - IV C 131.59

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die gerichtliche Entscheidung über eine Vornahmeklage stets die im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Rechtslage maßgebend (vgl. u.a.Urteile vom 25. Februar 1955 - BVerwG IV C 020.54 - [NJW 1955 S. 921, 922 [BVerwG 25.02.1955 - IV C 620/54]] undvom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - [a.a.O.]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1955 - IV C 20.54   

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BVerwG, 25.02.1955 - IV C 20.54 (https://dejure.org/1955,819)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1955 - IV C 20.54 (https://dejure.org/1955,819)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 921
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 10 R 500/08
    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 25. Februar 1955 (Az.: IV C 20/54, NJW 1955, 921 f) ein sich Verborgenhalten nach Flucht aus der Kriegsgefangenschaft als einer förmlichen Gefangenschaft gleichstehend erachtet habe, kann sie daraus für den vorliegenden Rechtsstreit Rechte nicht herleiten.
  • BVerwG, 05.02.1960 - IV C 131.59

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die gerichtliche Entscheidung über eine Vornahmeklage stets die im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Rechtslage maßgebend (vgl. u.a.Urteile vom 25. Februar 1955 - BVerwG IV C 020.54 - [NJW 1955 S. 921, 922 [BVerwG 25.02.1955 - IV C 620/54]] undvom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - [a.a.O.]).
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